Wege in die Psychotherapie
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über Wege zur Psychotherapie in meiner Praxis (GKV/PKV/Beihilfe/Heilfürsorge/Selbstzahler/Im Notfall).
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Optionen Psychotherapie zu erhalten, finden Sie im Ratgeber der BPtK:
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich biete im Rahmen meines Anstellungsverhältnisses in der Psychotherapie-Praxis Rolf Keller Psychotherapie zu Lasten der GKV im Rahmen einer kassenärztlichen Niederlassung an. Zu Beginn findet eine Psychotherapeutische Sprechstunde an, in welcher ein erstes Kennenlernen erfolgt. In den anschließenden Sitzungen (weitere Sprechstunde und Probatorik) klären wir Ihre Beschwerden, Diagnose, Anliegen und Ziele. Gemeinsam stellen wir dann einen Antrag auf ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.
Detaillierte Informationen zur Psychotherapie als GKV-Leistung finden Sie unter:
https://www.wege-zur-psychotherapie.org/
Im Rahmen einer Privatpraxis für Psychotherapie sind weitere Zugangswege zur ambulanten Psychotherapie möglich:
Kostenerstattungsverfahrung durch Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, entstehende Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen zu erstatten (§13 Abs. 3 SGB V), z.B. Systemversagen bei unzumutbar langen Wartezeiten bei Kassenpsychotherapeut*innen. Allerdings gilt hier, dass Patient*innen belegen müssen, dass trotz vergeblicher Mühen kein Therapieplatz in einer niedergelassenen Psychotherapiepraxis zu finden ist. Hierzu empfiehlt sich ein Telefonprotokoll. Protokollieren Sie Absagen der kontaktierten Psychotherapiepraxen (mind. 5 Stück) mit Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner*in, Wartezeit bzw. frühestmöglicher Behandlungstermin und ggf. weiteren Informationen. Zudem verlangen mittlerweile die Krankenkassen, dass Sie sich an die Termin-Servicestellen wenden (auch hier ca. 5 mal) und Sie dennoch keinen Therapieplatz unter zumutbaren Wartezeiten erhalten haben. Protokollieren Sie auch diese Kontakte. Sollten Sie ein Schreiben der Termin-Servicestelle erhalten haben, fügen Sie dieses Ihrem Telefonprotokoll an. Bietet Ihre Krankenkasse einen Terminvermittlungsservice an, nutzen Sie auch diesen und protokollieren Sie die Kontakte.
Erhalten Sie das Angebot einer Psychotherapeutischen Sprechstunde in einer niedergelassenen Psychotherapiepraxis, nehmen Sie diese wahr, auch wenn Sie in dieser Praxis keine Psychotherapie beginnen können. Lassen Sie sich das PTV 11-Formular ausstellen. Achten Sie darauf, dass im PTV1 1-Formular eine Diagnose eingetragen ist (unter 2.), eine Therapieempfehlung gegeben ist (unter 3.) sowie der Vermerk der Dringlichkeit der Psychotherapie (Kreuze bei „Weitervermittlung“ und „Dringlichkeit“ unter 4. sollten gesetzt sein, wenn eine Akutbehandlung empfohlen wird). Sollen Sie anschließend an die Termineservicestelle weitervermittelt werden, sollten im Freitextfeld die Kontaktdaten der Terminservicestelle sowie der Vermittlungscode enthalten sein. Sollten Sie an eine/n Fachkolleg*in weitervermittelt werden, sollten hier entsprechende Kontaktdaten angegeben sein.
Suchen Sie sich dann eine Privatpraxis für Psychotherapie, die Ihnen zeitnah einen Behandlungsplatz anbieten kann und erkundigen Sie sich parallel bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie einen erfolgreichen Antrag auf Kostenerstattung stellen können. Meist genügt hier als Antrag ein individuelles, formloses Schreiben, in welchem Sie begründen, warum eine außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen werden soll. Fügen Sie Ihrem Schreiben weiter an:
- Telefonprotokolle
- Schreiben der Termin-Servicestelle (wenn vorhanden)
- Gesammelte PTV-11-Formulare
- Lassen Sie sich, wenn vorhanden, eine Dringlichkeitsbescheinigung der/s behandelnden Fachärzt*in für Psychiatrie oder Psychosomatik ausstellen. Alternativ kann Ihr/e Hausärzt*in hier unterstützen und eine solche Bescheinigung erstellen.
Ich unterstütze Sie bei Fragen und der Antragstellung und begründe auch aus meiner Sicht den Antrag, beantrage die Bewilligung probatorischer und psychotherapeutischer Sitzungen.
Sind alle Unterlagen zusammengestellt, versenden Sie diese als Einschreiben oder geben Sie diese persönlich bei Ihrer Krankenkasse ab. Liegt Ihnen dann eine schriftliche Zusicherung der Übernahme der Kosten auf Grundlage des aktuellen EBM durch Ihre Krankenkasse vor, können wir mit der Behandlung beginnen. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, lohnt es sich schriftlich Widerspruch einzulegen. Verweisen Sie auf die Gesetzeslage im SGB V (§13) und Ihr Recht auf psychotherapeutische Behandlung und Kostenerstattung.
Wichtig: Zu Beginn der Behandlung, bis die Kostenerstattung durch Ihre Gesetzliche Krankenkasse genehmigt ist, müssen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst tragen. Hierzu stelle ich Ihnen eine Selbstzahlerrechnung aus. Der Kostenerstattungsantrag muss immer vor dem Beginn einer Psychotherapie gestellt sein!
Wir Psychotherapeut*innen wissen, dass der Weg zu einem Therapieplatz anstrengend ist. Seien Sie hartnäckig und bleiben Sie dran!
weitere Informationen:
Patienteninformation der DPtV: Kostenerstattung
Patientenratgeber BPtK: Wege zur Psychotherapie
Private Krankenkassen & Beihilfe
Psychotherapie auf Privatbasis wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet, diese ist Teil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). GOP und GOÄ sind Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, damit staatliche Gebührenordnungen und bilden die rechtliche Basis zur Abrechnung der Psychotherapie. Meine Abrechnung richtet sich nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen vom 01.07.2024. Sollten sich hier offizielle Änderungen ergeben, werde ich mich danach richten und Sie zeitnah darüber schriftlich informieren.
Private Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen i.d.R. die Kosten für Psychotherapie. Allerdings ist dies immer abhängig von den Festlegungen in Ihrem Versicherungsvertrag bzw. der jeweiligen Beihilfeverordnung. Nehmen Sie unbedingt vor der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und erkundigen Sie sich, ob und in welchem Rahmen die Kosten für Ihre Psychotherapie von der PKV/Beihilfe erstattet werden, der Umfang der Kostenübernahme variiert zwischen den verschiedenen Privaten Krankenkassen und der Beihilfe. Sollten die Kosten nicht in voller Höhe von Ihrer PKV/Beilhilfe erstattet werden, sind diese von Ihnen selbst zu entrichten. Wissen wir vorher, in welcher Höhe und Umfang die Kosten übernommen werden, können wir die Psychotherapie entsprechend planen. Benötigen Sie dabei Hilfe, sprechen Sie mich an und ich unterstütze Sie bei der Umsetzung.
Heilfürsorge der Bundeswehr & Bundespolizei
Bundeswehrsoldat*innen können sich grundsätzlich in Privatpraxen von approbierten Psychotherapeut*innen behandeln lassen, denn die Bundespychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteiddigungsministerium einen spezifischen Vertrag abgeschlossen. Sie benötigen eine Kostenübernahmeerklärung, die Ihr/e Truppenärzt*in Ihnen ausstellen kann, diese bringen Sie bitte zum ersten Termin mit. Auf dieser Grundlage können wir probatorische Sitzungen durchführen und abrechnen. Sollte eine weitere Psychotherapie von Ihnen bei mir gewünscht sein, stelle ich einen Psychotherapieantrag an Ihre/n Truppenärzt*in. Ein entsprechender Behandlungsausweis über eine genehmigte Sitzungsanszahl wird dann für Sie erstellt werden. Sollte ein höheres Psychotherapiekontingent nötig werden, können wir dies in einem weiteren Schritt beantragen.
Für Bundespolizist*innen gilt ein entsprechendes Verfahren.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ggf. können Zuzahlungen Ihrerseits nötig werden. Klären Sie mit Ihrer/m Truppenärzt*in/Heilfürsorgestelle, welche Höhe der Kosten genau übernommen werden (Abrechnung GOP i.d.R. 2,3facher Satz). Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich gerne an.
Selbstzahler
Möchten Sie die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nicht abrechnen, können Sie die Kosten der Psychotherapie auch selbst tragen (z.B. wenn Sie Beamt*in auf Probe sind, der spätere Abschluss einer Versicherung wie Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gefährdet werden soll). Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis wird auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet, diese ist Teil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). GOP und GOÄ sind Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, damit staatliche Gebührenordnungen und bilden die rechtliche Basis zur Abrechnung der Psychotherapie. Meine Abrechnung richtet sich nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen vom 01.07.2024. Sollten sich hier offizielle Änderungen ergeben, werde ich mich danach richten und Sie zeitnah darüber schriftlich informieren.
Im Notfall
Sollten Sie sich in einer akuten Krise befinden (z.B. Lebensmut verloren, Suizidgedanken, massive Ängste einhergehend mit dem Gefühl des Kontrollverlustes, o.ä.), suchen Sie sich auf jeden Fall Hilfe! Sprechen Sie mit jemanden, dem Sie vertrauen oder wenden Sie sich an öffentliche Anlaufstellen: Haus- oder Fachärzt*in, Psychotherapeut*in, der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (Tel: 116 117) oder das nächste psychiatrische Krankenhaus (z.B. in Trier das Klinikum Mutterhaus Mittel, Tel. 0651/9470).
In akuten Notfällen (besteht Selbst-/Fremdgefährdung) kontaktieren Sie den Rettungsdienst (Tel: 112) oder die Polizei (Tel: 110).
Weiter gibt es Krisendienste, die auch online zur Verfügung stehen (in der Suchmaschine Krisendienst und den Namen der Stadt eingeben). Rund um die Uhr steht auch die Telefonseelsorge zur Verfügung und kann als erster Ansprechpartner dienen (Tel: 0800 1110111 oder 0800 1110222).
Weitere Informationen finden Sie unter:
